ausgelöster Heimrauchmelder
Im Kellerraum eines Gemeinschaftswohnhauses hatte ein Heimrauchmelder ausgelöst. Da in der Meldung an die Leistelle keine Rauchwahrnehmung übermittelt wurde, klärte der SBM mit dem ELW die Lage ab. Der Melder in einem zugänglichen Kellerraum, hatte auf Grund eines technischen Defektes ausgelöst, so dass kein weiteres Tätigwerden der Feuerwehr notwendig war.